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Welche Ressorts ihren Gesetzentwürfen eine Synopse beilegen

Veröffentlicht am 31. August 2026 · Von Susanna Piala, Novellar

Worum es geht

Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien verlangt bei Änderungsgesetzen eine Gegenüberstellung des geltenden und des vorgesehenen Wortlauts, die Synopse. Die Pflicht trifft das Ressort, das den Entwurf verschickt. Wer den Entwurf erhält, also Verbände, Kanzleien und Fraktionen, gleicht ohne beigelegte Synopse unter Frist von Hand ab.

Ob die Häuser dieser Erwartung nachkommen, wird bisher nirgends öffentlich erhoben. Novellar misst es und schreibt den Befund monatlich fort.

Was gezählt wurde

Gezählt wurden die Gesetzentwürfe, die ein Bundesressort im Jahr 2026 auf seiner eigenen Seite veröffentlicht hat, als Vollerhebung je Haus. Als beigelegt gilt eine Synopse nur, wenn das veröffentlichte Paket eine Gegenüberstellung des geltenden und des vorgesehenen Wortlauts enthält; der Änderungsbefehlstext allein zählt nicht, denn er gehört ohnehin zu jedem Änderungsgesetz.

Der Befund

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legt am häufigsten bei: 12 von 18 Entwürfen tragen eine Synopse, Grundlage sind alle 25 Verfahren des Hauses im Jahr 2026. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung kommt auf 1 von 10, und diese eine Gegenüberstellung liegt am Kabinettsexemplar, nicht am Referentenentwurf. Das Bundesministerium der Finanzen kommt auf 0 von 6.

Sechs Ressorts waren nicht auswertbar, weil Abrufsperren auf ihren Seiten eine Auswertung verhindern. Sie werden nicht geschätzt, sondern als nicht auswertbar ausgewiesen. Die Länder sind nicht Teil der Messung: ihre Geschäftsordnungen kennen keine der GGO des Bundes entsprechende Synopsenregel.

Was der Befund nicht zeigt

Gemessen ist die Veröffentlichung im Netz, nicht der Versand an die Verbände. Ein Haus kann einer Anhörung eine Synopse beigelegt haben, ohne sie auf seiner Seite zu veröffentlichen; das erfasst diese Erhebung nicht.

Die Zahlen stammen aus einer Vollerhebung der veröffentlichten Verfahren, nicht aus der kuratierten Auswahl des Synopsen-Monitors. Eine Quote aus der Monitorliste wäre falsch, weil die Liste keine Grundgesamtheit ist.

Die Messung

Gezählt wurde je Bundesressort, wie viele der im Jahr 2026 auf der eigenen Seite veröffentlichten Gesetzentwürfe eine Gegenüberstellung des geltenden und des vorgesehenen Wortlauts tragen (Vollerhebung der veröffentlichten Verfahren). Stand der Erhebung: 26. August 2026.

StelleSynopse beigelegtQuote
BMJV112 von 1867 %
BMDS21 von 1010 %
BMF0 von 60 %

1 Grundlage sind alle 25 Verfahren des Hauses im Jahr 2026.

2 Die eine Gegenüberstellung liegt am Kabinettsexemplar, nicht am Referentenentwurf.

Gemessen ist die Veröffentlichung im Netz, nicht der Versand an die Verbände; sechs Ressorts waren wegen Abrufsperren nicht auswertbar, die Länder sind mangels Synopsenregel in der jeweiligen Geschäftsordnung nicht erfasst.

Die Einzelfälle zu laufenden Vorhaben stehen im Synopsen-Monitor.

Quellen

Häufige Fragen

Woher stammen die Zahlen?

Aus einer eigenen Vollerhebung von Novellar über die im Jahr 2026 auf den Seiten der Bundesressorts veröffentlichten Gesetzentwürfe, Stand 26. August 2026. Jede Zahl trägt ihre Grundlage; die Grenzen der Messung stehen im Text.

Zählt der Änderungsbefehlstext als Synopse?

Nein. Als beigelegt gilt nur eine Gegenüberstellung des geltenden und des vorgesehenen Wortlauts. Der Befehlstext gehört zu jedem Änderungsgesetz und sagt nichts darüber, ob das Haus das Lesen erleichtert.

Warum fehlen manche Ressorts?

Sechs Ressorts waren nicht auswertbar, weil Abrufsperren auf ihren Seiten eine Auswertung verhindern. Sie werden nicht geschätzt, sondern als nicht auswertbar ausgewiesen.

Wird der Befund fortgeschrieben?

Ja, monatlich. Das Datum der Erhebung steht an der Messung; ändert sich der Stand, trägt die Seite zusätzlich das Datum der letzten Aktualisierung.

Dieser Beitrag ist ein eigenes Erzeugnis von Novellar; er ist keine amtliche Darstellung und keine Rechtsberatung. Fremde Seiten werden mit Abrufdatum verlinkt, nicht gespiegelt. Gemessen werden Häuser, nicht Personen. Fehler gefunden? hallo@novellar.de.