Was laufende Gesetzentwürfe am geltenden Recht ändern
Zu jedem Vorhaben eine Synopse alt/neu, erzeugt aus dem Referentenentwurf gegen das geltende Recht. Dazu die Angabe, ob das Ressort seinem Entwurf selbst eine Gegenüberstellung beigelegt hat. Ohne Anmeldung lesbar.
Erhebung von Novellar, Stand 30. August 2026. Grundlage ist jeweils die auf der Seite des Ressorts veröffentlichte Fassung; nicht öffentlich verteilte Entwürfe sind nicht erfasst.
| Vorhaben | Ressort | Ändert | Synopse des Ressorts | Frist |
|---|---|---|---|---|
| NetzanschlusspaketÄnderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzanschluss) | BMWE | EnWG, EEG, WindSeeG, KWKG, KraftNAV, StromNEV119 Befehle, 46 Vorschriften | keine | – |
Warum dieser Monitor
Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien verlangt bei Änderungsgesetzen eine Gegenüberstellung des geltenden und des vorgesehenen Wortlauts. Die Pflicht trifft das Ressort, das den Entwurf verschickt. Wer den Entwurf nur erhält, also Verbände, Kanzleien und Fraktionen, gleicht ohne beigelegte Synopse weiter von Hand ab. Der Monitor hält fest, wo das der Fall ist, und stellt die Synopse daneben.
Methode
- Erfasst werden Referentenentwürfe, die ein Bundesministerium auf seiner Seite veröffentlicht hat, samt Fundstelle und Abrufdatum.
- „Synopse beigelegt“ heißt: im veröffentlichten Paket liegt eine Gegenüberstellung des geltenden und des vorgesehenen Wortlauts. Ein Änderungsbefehlstext allein zählt nicht.
- Die Novellar-Synopse entsteht maschinell aus dem Entwurf gegen das geltende Recht; nicht verifizierbare Stellen bleiben als „zu prüfen“ stehen, statt still angewendet zu werden.
- Der Entwurf wird nicht gespiegelt, sondern verlinkt.
Ihren eigenen Entwurf synoptisch lesen
PDF oder Word hochladen, Synopse alt/neu gegen das geltende Recht erhalten.
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