Synopsen-Monitor

Was laufende Gesetzentwürfe am geltenden Recht ändern

Zu jedem Vorhaben eine Synopse alt/neu, erzeugt aus dem Referentenentwurf gegen das geltende Recht. Dazu die Angabe, ob das Ressort seinem Entwurf selbst eine Gegenüberstellung beigelegt hat. Ohne Anmeldung lesbar.

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Vorhaben im Monitor
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mit Synopse des Ressorts
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ohne Synopse des Ressorts
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Änderungsbefehle gelesen

Erhebung von Novellar, Stand 30. August 2026. Grundlage ist jeweils die auf der Seite des Ressorts veröffentlichte Fassung; nicht öffentlich verteilte Entwürfe sind nicht erfasst.

VorhabenRessortÄndertSynopse des RessortsFrist
NetzanschlusspaketÄnderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzanschluss) BMWE EnWG, EEG, WindSeeG, KWKG, KraftNAV, StromNEV119 Befehle, 46 Vorschriften keine

Warum dieser Monitor

Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien verlangt bei Änderungsgesetzen eine Gegenüberstellung des geltenden und des vorgesehenen Wortlauts. Die Pflicht trifft das Ressort, das den Entwurf verschickt. Wer den Entwurf nur erhält, also Verbände, Kanzleien und Fraktionen, gleicht ohne beigelegte Synopse weiter von Hand ab. Der Monitor hält fest, wo das der Fall ist, und stellt die Synopse daneben.

Methode

Einführungsphase

Ihren eigenen Entwurf synoptisch lesen

PDF oder Word hochladen, Synopse alt/neu gegen das geltende Recht erhalten.

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