Was laufende Gesetzentwürfe am geltenden Recht ändern
Zu laufenden Referentenentwürfen die Angabe, ob das Ressort seinem Entwurf selbst eine Gegenüberstellung beigelegt hat. Wo Novellar den Entwurf gelesen hat, steht die Synopse alt/neu gegen das geltende Recht daneben. Ohne Anmeldung lesbar.
Erhebung von Novellar, Stand 17. September 2026. Grundlage ist jeweils die auf der Seite des Ressorts veröffentlichte Fassung; nicht öffentlich verteilte Entwürfe sind nicht erfasst.
| Vorhaben | Ressort | Ändert | Synopse des Ressorts | Frist |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuerreformgesetz 2027Referentenentwurf auf bundesfinanzministerium.de | BMF | EStG, BKGG, GewStG, SvEVBefund-Eintrag, keine Novellar-Synopse | keineDie Vorhabenseite des BMF führt Referentenentwurf, Regierungsentwurf (seit dem Kabinettstermin am 02.09.2026, am 31.08. stand er noch nicht dort) und das Anschreiben zur Verbändeanhörung auf; eine Gegenüberstellung des geltenden und des vorgesehenen Wortlauts liegt nicht bei. Geprüft am 09.09.2026. | 21.08.2026 |
| NetzanschlusspaketÄnderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzanschluss) | BMWE | EnWG, EEG, WindSeeG, KWKG, KraftNAV, StromNEV109 Befehle, 46 Vorschriften | keine | 22.07.2026 |
| Windenergie-auf-See-NovelleGesetzentwurf auf bundeswirtschaftsministerium.de | BMWE | WindSeeGBefund-Eintrag, keine Novellar-Synopse | beigelegtDie Vorhabenseite des BMWE führt unter der Überschrift „Synopsen“ ein Dokument vom 11.08.2026: „Synopse zur WindSeeG-Novelle 2026“ (PDF, 972 KB). Geprüft am 17.09.2026. | 17.08.2026 |
| UVP-AnpassungsgesetzReferentenentwurf auf bundesumweltministerium.de | BMUKN | UVPG, UVPPortVBefund-Eintrag, keine Novellar-Synopse | keineDie Vorhabenseite des BMUKN führt genau ein Dokument, den Referentenentwurf; keine Gegenüberstellung des geltenden und des vorgesehenen Wortlauts, keine veröffentlichten Stellungnahmen. Geprüft am 09.09.2026. | 27.08.2026 |
| FrühstartrenteEinführung einer Frühstartrente (FrühStRG)Referentenentwurf auf bundesfinanzministerium.de | BMF | EStG, FVG, InvStG, AltZertG, AltvDVBefund-Eintrag, keine Novellar-Synopse | keineDie Vorhabenseite des BMF führt Referentenentwurf, Regierungsentwurf und das Anschreiben zur Verbändeanhörung auf; eine Gegenüberstellung des geltenden und des vorgesehenen Wortlauts liegt nicht bei. Geprüft am 09.09.2026. | 31.07.2026 |
| EEG-Novelle 2027Gesetzentwurf auf bundeswirtschaftsministerium.de | BMWE | EEG, EEV, EnFGBefund-Eintrag, keine Novellar-Synopse | beigelegtDie Vorhabenseite des BMWE führt unter der Überschrift „Synopsen“ drei Dokumente vom 18.07.2026: Synopse zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG, PDF 2 MB), Synopse zur Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV, PDF 285 KB) und Synopse zum Energiefinanzierungsgesetz (EnFG, PDF 757 KB). Die Seite bezeichnet sie ausdrücklich als Lesehilfe und stellt klar, dass allein die Darstellung im Referentenentwurf maßgeblich ist. Geprüft am 17.09.2026. | – |
| EUDR-DurchführungsgesetzReferentenentwurf auf bmleh.de | BMLEH | HolzSiGBefund-Eintrag, keine Novellar-Synopse | keineDie Vorhabenseite des BMLEH führt Referentenentwurf, Kabinettfassung und die Stellungnahmen auf; eine Gegenüberstellung des geltenden und des vorgesehenen Wortlauts liegt nicht bei. Geprüft am 30.08.2026. | – |
| Drittes BEHG-ÄnderungsgesetzDrittes BEHG-Änderungsgesetz | BMUKN | BEHG, BEHV, BEDV57 Befehle, 26 Vorschriften | keine | 15.07.2026 |
| PflegeneuordnungsgesetzPflegeneuordnungsgesetz (PNOG)Referentenentwurf auf bundesgesundheitsministerium.de | BMG | SGB XI, SGB V, SGB VI, DiPAV, PflBBetVBefund-Eintrag, keine Novellar-Synopse | keineDie Vorhabenseite des BMG führt den Referentenentwurf und eine lange Liste von Verbändestellungnahmen auf; eine Gegenüberstellung des geltenden und des vorgesehenen Wortlauts liegt nicht bei. Geprüft am 09.09.2026. | – |
| Jahressteuergesetz 2026Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026)Referentenentwurf auf bundesfinanzministerium.de | BMF | EStG, KStG, UStG, AO, MinStG, FZulG, InvStG, BewGBefund-Eintrag, keine Novellar-Synopse | keineDie Vorhabenseite des BMF führt Referentenentwurf, Regierungsentwurf und die Stellungnahmen der Verbände auf; eine Gegenüberstellung des geltenden und des vorgesehenen Wortlauts liegt nicht bei. Geprüft am 30.08.2026. | 12.06.2026 |
| GKV-BeitragssatzstabilisierungsgesetzGKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG)Referentenentwurf auf bundesgesundheitsministerium.de | BMG | SGB V, SGB IV, AMGBefund-Eintrag, keine Novellar-Synopse | keineDie Vorhabenseite des BMG führt Referentenentwurf, Kabinettsfassung und Stellungnahmen auf; eine Gegenüberstellung des geltenden und des vorgesehenen Wortlauts liegt nicht bei. Geprüft am 30.08.2026. | 20.04.2026 |
| Strukturreform der Kinder- und JugendhilfeErstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG)Vorhabenseite auf bmbfsfj.bund.de | BMBFSFJ | SGB VIII, SGB IX, JuSchGBefund-Eintrag, keine Novellar-Synopse | keineDie Vorhabenseite des BMBFSFJ nennt den Referentenentwurf und die Stellungnahmen; eine Gegenüberstellung des geltenden und des vorgesehenen Wortlauts liegt nicht bei. Das DIJuF hat für die Fachpraxis eine eigene Synopse erstellt. Geprüft am 30.08.2026. | 16.04.2026 |
Warum dieser Monitor
Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien verlangt bei Änderungsgesetzen eine Gegenüberstellung des geltenden und des vorgesehenen Wortlauts. Die Pflicht trifft das Ressort, das den Entwurf verschickt. Wer den Entwurf nur erhält, also Verbände, Kanzleien und Fraktionen, gleicht ohne beigelegte Synopse weiter von Hand ab. Der Monitor hält fest, wo das der Fall ist, und stellt die Synopse daneben.
Methode
- Erfasst werden Referentenentwürfe, die ein Bundesministerium auf seiner Seite veröffentlicht hat, samt Fundstelle und Abrufdatum.
- „Synopse beigelegt“ heißt: im veröffentlichten Paket liegt eine Gegenüberstellung des geltenden und des vorgesehenen Wortlauts. Ein Änderungsbefehlstext allein zählt nicht.
- Die Novellar-Synopse entsteht maschinell aus dem Entwurf gegen das geltende Recht; nicht verifizierbare Stellen bleiben als „zu prüfen“ stehen, statt still angewendet zu werden.
- Ein Befund-Eintrag führt ein Vorhaben nur mit diesem Befund: ob das Ressort eine Gegenüberstellung beigelegt hat, mit Beleg und Prüfdatum. Eine eigene Synopse von Novellar liegt dort nicht vor; verlinkt ist die Fundstelle des Ressorts.
- Der Entwurf wird nicht gespiegelt, sondern verlinkt.
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